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Dienstpflichten

Dienstpflichten gelten für alle Mitglieder im Alter von 17 bis einschließlich 69 Jahre. Es ist zulässig, sich durch eine geeignete Ersatzperson vertreten zu lassen. Passive Mitglieder sind von den Dienstpflichten befreit. Die Dauer der Dienstpflichten beträgt drei Stunden (drei Stunden à 60 Minuten) pro Jahr. Die Dienstpflichten sind bis zum 30.11. eines jeden Jahres abzuleisten. Für nicht geleistete Dienstpflichten wird ein Ausgleichsbetrag i.H.v. 10 € / Stunde erhoben. Jeder, der aktiv seine Dienstpflicht leisten will, trägt sich bitte entsprechend in die Liste ein.

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